Studiengang für Logopädie und Psychomotoriktherapie
Die Ausbildung in Logopädie vermittelt den Studierenden Kompetenzen zur Abklärung und Diagnose von Sprach- und Kommunikationsstörungen sowie zur Planung, Durchführung und Auswertung von entsprechenden Therapiemassnahmen. Die Ausbildung in Psychomotoriktherapie befähigt die Diplomierten insbesondere zur Abklärung und Diagnose von psychomotorischen Entwicklungsstörungen und damit zusammenhängenden Behinderungen, sowie der Planung, Durchführung und Auswertung von diesbezüglichen Therapiemassnahmen. Ferner vermitteln beide Ausbildungen den Absolventinnen und Absolventen Kompetenzen zur Erstellung von Gutachten, zu Beratungsgesprächen und zur Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen, Eltern und Behörden. Die Ausbildung umfasst gemäss EDK-Reglement über die Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und der Hochschuldiplome in Psychomotoriktherapie 180 ECTS-Kreditpunkte, was einem dreijährigen Vollzeitstudium entspricht und wird mit einem Bachelor abgeschlossen (vgl. EDK-Titelreglement). Die berufspraktische Ausbildung ist integraler Bestandteil der Ausbildung und erfolgt unter anderem in Form von Praktika.
Die Ausbildung in Logopädie wird mit einem „Diplom in Logopädie“ und dem akademischen Titel „Bachelor of Arts in Speech and Language Therapy“ abgeschlossen. Die Ausbildung in Psychomotoriktherapie wird mit einem „Diplom in Psychomotoriktherapie“ und dem akademischen Titel „Bachelor of Arts in Psychomotor Therapy“ abgeschlossen.
Das Studium der Logopädie wird von zwei Pädagogischen Hochschulen angeboten, der PH FHNW und der HfH (vgl. Überblick Studiengänge), sowie von den Universitäten Freiburg, Genf und Neuenburg und von der Schweizerischen Hochschule für Logopädie Rorschach. Die Studiengänge in Psychomotoriktherapie werden von der HfH und der HES-SO durchgeführt.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium der Logopädie und Psychomotoriktherapie ist gemäss den Mindestanforderungen des EDK-Reglements eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder der Abschluss einer Fachhochschule. Personen, die über andere Abschlüsse verfügen, müssen eine Aufnahmeprüfung absolvieren, die durch eine Berufseignungsabklärung ergänzt wird.
Für die detaillierten Zulassungsbedingungen verweisen wir Sie auf die Homepage der jeweiligen Pädagogischen Hochschule.