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Studiengang für Lehrkräfte der Sekundarstufe I

Im Rahmen der Ausbildung zur Lehrperson für die Sekundarstufe I werden den Studierenden Kompetenzen vermittelt, die es ihnen ermöglichen, den Unterricht in den von ihnen gewählten Fächern im Rahmen der geltenden Lehrpläne und unter Berücksichtigung interdisziplinärer Gesichtspunkte zu planen und zu gestalten, die Schülerinnen und Schüler bei Entscheidungen im Hinblick auf ihre schulischen und beruflichen Wahlmöglichkeiten zu beraten, ihre schulischen Fähigkeiten und Leistungen zu beurteilen, mit anderen Lehrkräften, der Schulleitung, Behörden und Eltern zusammenzuarbeiten und bei der Erarbeitung und Umsetzung von pädagogischen Projekten mitzuwirken. Die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für die Sekundarstufe I schliesst mit einem Master-Diplom ab (vgl. EDK-Titelreglement). Gemäss EDK- Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I umfasst die Ausbildung 270 bis 300 ECTS-Kreditpunkte. 
Die Ausbildung zur Lehrperson für die Sekundarstufe I wird mit einem „Lehrdiplom für die Sekundarstufe I“ und dem akademischen Titel „Bachelor / Master of Arts in Secondary Education“ abgeschlossen.  

Die Ausbildung von Lehrpersonen für die Sekundarstufe I erfolgt an folgenden Institutionen: PHBern, PH FHNW, Universität Freiburg, PHTG, HEP Lausanne, SUPSI-DFA, PHZ, HEP-BEJUNE, PHSG, PHSH unter Federführung der PH Zürich (vgl. Überblick Studiengänge).

Um zur Ausbildung zur Lehrperson für die Sekundarstufe I zugelassen zu werden, gelten folgende Mindestanforderungen gemäss EDK-Reglement: eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe oder der Abschluss einer Fachhochschule. Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Fachmaturität oder dem Diplom einer anerkannten Mittelschule, einer Berufsmaturität oder einer anerkannten, abgeschlossenen Berufslehre von mindestens drei Jahren und mehreren Jahren Berufserfahrung müssen im Rahmen einer Aufnahmeprüfung nachweisen, dass ihre Allgemeinbildung einer gymnasialen Maturität entspricht. Darüber hinaus können Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute im Zusammenhang mit Spezialausbildungen weitere Anforderungen stellen.

Für die detaillierten Zulassungsbedingungen verweisen wir Sie auf die Homepage der jeweiligen Pädagogischen Hochschule.

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