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Studiengang für Lehrkräfte der Vorschulstufe und/oder Primarstufe

Die Ausbildung zur Lehrperson für die Vorschul- und/oder Primarstufe vermittelt den Studierenden Kompetenzen, die es ihnen im Berufsalltag erlauben, die individuellen Voraussetzungen der Kinder zu erkennen, die Entwicklung und das Lernverhalten der Kinder richtig einzuschätzen und zu fördern, die Sozialisation der Kinder zu unterstützen, mit anderen Lehrkräften, der Schulleitung, den Behörden und den Eltern zusammenzuarbeiten, den Unterricht im Rahmen der geltenden Lehrpläne zu planen und unter Berücksichtigung von interdisziplinären Gesichtspunkten zu gestalten.

Die Ausbildung zur Lehrperson für die Vorschul- und/oder Primarschulstufe wird mindestens mit einem Bachelor-Diplom abgeschlossen (vgl. EDK-Titelreglement). Gemäss Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe der EDK entspricht sie mindestens 180 ECTS-Kreditpunkten. Bei einem Vollzeitstudium dauert die Ausbildung 6 Semester beziehungsweise 3 Jahre (inkl. berufspraktische Ausbildung).
Die Ausbildung zur Lehrperson für die Vorschul- und/oder Primarschulstufe wird mit einem „Lehrdiplom für die Vorschulstufe und/oder Primarstufe“ und dem akademischen Titel „Bachelor of Arts in Pre-Primary and/or Primary Education“ abgeschlossen.  

Folgende Institutionen bieten diesen Studiengang an: PHBern, PH VS, PH FHNW, PHGR, PH FR, FAPSE, PHTG, HEP Lausanne, SUPSI-DFA, PHZ, HEP-BEJUNE, PHSH, PHSG, PH Zürich (vgl. Überblick Studiengänge ).

Um zur Ausbildung zur Lehrperson für die Vorschul- und/oder Primarstufe zugelassen zu werden, gelten folgende Mindestanforderungen gemäss EDK-Reglement: eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder der Abschluss einer Fachhochschule. Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik werden ebenfalls direkt zu den Ausbildungsgängen Lehrpersonen der Vorschul- und/oder Primarstufe zugelassen. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität oder eines Fachmittelschulausweises, eines Diploms einer Diplommittelschule (DMS), einer Handelsmittelschule (HMS) oder einer abgeschlossenen Berufslehre werden aufgenommen, sofern sie nachweisen können, dass ihre Kenntnisse den Anforderungen einer Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik entsprechen und gewisse Zusatzkriterien erfüllt sind (entsprechende Ausbildungsdauer oder Berufspraxis).

Für die detaillierten Zulassungsbedingungen verweisen wir Sie auf die Homepage der jeweiligen Pädagogischen Hochschule.

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