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Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Ausbildung zur Lehrperson für die Vorschul- und/oder Primarschulstufe?

Um zu dieser Ausbildung zugelassen zu werden, gelten gemäss EDK-Reglement folgende Mindestanforderungen: eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder ein Fachhochschulabschluss. Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik werden ebenfalls zum Studium zugelassen. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität, eines Fachmittelschulausweises (FMS), eines Diploms einer Diplommittelschule (DMS) oder einer Handelsmittelschule (HMS) werden aufgenommen, sofern sie nachweisen können, dass ihre Kenntnisse den Anforderungen einer Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik entsprechen (gleiche Ausbildungsdauer und Berufspraxis). Darüber hinaus können Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute weitere Anforderungen für eine Zulassung stellen.
Genauere Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Website der Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute oder im Beschrieb der Studiengänge.

 

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Ausbildung zur Lehrperson für die Sekundarstufe I?

Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, gelten gemäss EDK-Reglement folgende Mindestanforderungen: eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe oder ein Fachhochschulabschluss. Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Fachmaturität oder einem Fachmittelschulausweis, einer Berufsmaturität oder einer anerkannten, abgeschlossenen Berufslehre von mindestens drei Jahren und mehreren Jahren Berufserfahrung müssen nachweisen, dass ihre Allgemeinbildung einer gymnasialen Maturität entspricht. Darüber hinaus können Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute weitere Anforderungen für eine Zulassung stellen, insbesondere bei Kandidatinnen und Kandidaten mit einer anderen Vorbildung.
Genauere Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Website der Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute oder im Beschrieb der Studiengänge.

 

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Ausbildung zur Lehrperson für die Sekundarstufe II?

Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Ausbildung ist ein fachwissenschaftliches Studium mit Master-Abschluss in einem oder zwei Fächern. Bei einem fachwissenschaftlichen Studium in nur einem Fach kann die pädagogische Ausbildung im Rahmen des fachwissenschaftlichen Master-Studiums teilweise integriert absolviert werden. Beim fachwissenschaftlichen Studium in zwei Fächern wird die pädagogische Ausbildung in der Regel nach Abschluss des fachwissenschaftlichen Master-Studiums absolviert. Darüber hinaus können Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute weitere Anforderungen für eine Zulassung stellen.
Genauere Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Website der Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute oder im Beschrieb der Studiengänge.

 

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Ausbildung im Bereich Sonderpädagogik?

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik ist gemäss EDK-Reglement ein Lehrdiplom für Regelklassen oder ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie auf Bachelorstufe oder ein Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich. Personen, die im Rahmen eines integrierten Studiengangs für das Lehrdiplom der Sekundarstufe I den Bachelor-Abschluss erreicht haben, sind ebenfalls zum Studium zugelassen. Darüber hinaus können Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute weitere Anforderungen für eine Zulassung stellen.
Genauere Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Website der Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute oder im Beschrieb der Studiengänge.

 

Welche Zulassungsbedingungen gelten für eine Ausbildung in Logopädie und Psychomotoriktherapie?

Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studium ist gemäss den Mindestanforderungen des EDK-Reglements eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder ein Fachhochschulabschluss. Personen, die über einen anderen Abschluss verfügen, müssen eine Aufnahmeprüfung absolvieren, die durch eine Berufseignungsabklärung ergänzt wird. Darüber hinaus können Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute weitere Anforderungen für eine Zulassung stellen.
Genauere Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Website der Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute oder im Beschrieb der Studiengänge.

 

Wie kann ich mein ausländisches Lehrdiplom anerkennen lassen?

Das Generalsekretariat der EDK überprüft folgende ausländische Ausbildungsabschlüsse:

  • Lehrdiplome (Vorschulstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen),
  • Diplome in Heilpädagogischer Früherziehung, Schulischer Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotoriktherapie.

Anfragen zur Anerkennung von Lehrdiplomen sind daher an die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) zu richten. Im Reglement über die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse (vom 27. Oktober 2006) finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Anträge für eine Anerkennung von Lehrdiplomen müssen bei der EDK eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Website der EDK.

 

Wie kann ich mein Universitätsdiplom anerkennen lassen?

Anfragen zur Anerkennung von Universitätsdiplomen sind an das Swiss ENIC zu richten.

 

Wie sieht es mit der interkantonalen und internationalen Mobilität aus?

Bei Fragen zu einem Austausch mit einer anderen PH oder einer Institution im Ausland wenden Sie sich bitte an Ihre PH. Die Mobilitätsverantwortlichen Ihres Instituts können Ihnen wertvolle Informationen liefern und begleiten Sie bei diesem Vorhaben.

 

Kann ich mein Referendariat in der Schweiz abschliessen?

In der Schweiz gibt es kein „Referendariat“. Informieren Sie sich bei einem Institut der Lehrerinnen- und Lehrerbildung über die Möglichkeiten, Ihr Diplom in der Schweiz abzuschliessen.