cohep


Anerkennung der Lehrdiplome

Seit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union am 1. Juni 2001 ist die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Zertifikaten und anderen Attesten gewährleistet. Da die Lehrdiplome zu Berufen führen, die staatlichen Reglementierungen unterliegen, existieren zwischen gewissen Ländern spezielle Abmachungen.
In der Schweiz ist die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für die Prüfung von Lehrdiplomen zuständig. Dabei handelt es sich um:

  • ausländische Lehrdiplome für die Vorschul- und Primarschulstufe, für die Sekundarstufe I und die Maturitätsschulen;
  • ausländische Diplome für Schulische Heilpädagogik und
  • ausländische Diplome von Hochschulen für Logopädie und Hochschulen für Psychomotoriktherapie

Bei der Prüfung von ausländischen Lehrdiplomen berücksichtigt die EDK nicht nur die Grundausbildung, sondern auch Weiterbildungen und die Berufserfahrung. Im Falle von grösseren Abweichungen zu den hiesigen Ausbildungen schlägt sie Kompensationsmassnahmen an den PH vor.

Gesuche zur Anerkennung von ausländischen Lehrdiplomen sind direkt an die EDK zu richten. Weitere Informationen zu den allgemeinen Diplomanerkennungsbedingungen finden sich auf der Webseite der EDK sowie im Reglement über die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse vom 27. Oktober 2006.

 

Universitäre Hochschulen

Anfragen zu Universitären Hochschulen (Rechtswissenschaften, Kriminologie; Geschichte, Archäologie; Informatik, Telekommunikation; Ingenieurwissenschaften, Architektur; Sprach- und Literaturwissenschaften, Kommunikation, Information; Medizin, Pharmazie, Gesundheit; Wirtschaftswissenschaften, Staatswissenschaften; Geisteswissenschaften, Kunstwissenschaften; Naturwissenschaften, Mathematik; Sozialwissenschaften, Soziale Arbeit; Sport- und Bewegungswissenschaften; Theologie, Religionswissenschaften) sind an die Informationsstelle Swiss ENIC der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS zu richten (Sennweg 2, 3012 Bern).

 

Fachhochschulen

Anfragen zu Fachhochschulen (Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Sozialarbeit, Kunst, Musik, Theater, angewandte Linguistik und angewandte Psychologie) sind an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT zu richten (Effingerstrasse 27, 3003 Bern).