Zulassungsbedingungen
Allgemeine Zulassungsbedingungen der Pädagogischen Hochschulen
Die Zulassung zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule (PH) erfordert gemäss EDK-Reglementen je nach gewähltem Studiengang eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder einen Fachhochschulabschluss. Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik werden ebenfalls zu bestimmten Studiengängen zugelassen (Ausbildung zur Lehrperson für die Vorschul- und Primarstufe).
Voraussetzung für die Zulassung zur Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für die Sekundarstufe II ist ein akademisches Studium mit einem Master-Abschluss in einem oder zwei Unterrichtsfächern.
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung im Bereich Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtungen Heilpädagogische Früherziehung und Schulische Heilpädagogik) ist ein Lehrdiplom für Regelklassen, ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie (mindestens Bachelorstufe) oder ein Bachelor in einem verwandten Studienbereich.
Die Diplomanerkennungsreglemente der EDK informieren über die Mindestanforderungen für eine Zulassung. Die Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung können jedoch für alle Studiengänge zusätzliche Anforderungen für eine Zulassung stellen. Genauere Informationen über die Zulassungsbedingungen finden Sie auf den Websites der verschiedenen Pädagogischen Hochschulen.
Für die anderen Studiengänge im Bereich Berufsbildung, Master in Fachdidaktik oder jeden anderen Master wird empfohlen, sich direkt an die jeweilige Pädagogische Hochschule zu wenden.
Zulassungsverfahren für Personen ohne gymnasiale Maturität bzw. ohne Fachmaturität Pädagogik
Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität, eines Fachausweises einer Fachmittelschule (FMS), eines Diploms einer Diplommittelschule (DMS) oder einer Handelsmittelschule (HMS) werden zum Studium zugelassen, wenn sie nachweisen können, dass ihre Kenntnisse je nach angestrebtem Studiengang den Anforderungen einer Fachmaturität Pädagogik oder einer gymnasialen Maturität entsprechen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird geprüft, ob der Kandidat oder die Kandidatin über die für die gewünschte Ausbildung erforderliche Allgemeinbildung verfügt. Einige Pädagogische Hochschulen führen eine Aufnahmeprüfung durch und/oder bieten Vorbereitungskurse zum Erwerb der verlangten Kenntnisse an.
Darüber hinaus ist auch ein Quereinstieg in den Lehrberuf möglich. Im Allgemeinen müssen die EDK-Reglemente über die Zulassungsbedingungen berücksichtigt werden. Für genauere Informationen über das Zulassungsverfahren und die Zulassungsbedingungen wird empfohlen, sich frühzeitig direkt an die jeweilige Pädagogische Hochschule zu wenden.
Aufnahme von ausländischen Studierenden
Die Pädagogischen Hochschulen entscheiden selbständig über eine Aufnahme unter Berücksichtigung der jeweiligen Zulassungsbedingungen. Die Beherrschung der Unterrichtssprache ist eine Grundvoraussetzung.
Ausländische Studierende, die sich an einer Pädagogischen Hochschule in der Schweiz einschreiben wollen, nehmen am besten direkt mit der gewählten Institution Kontakt auf, wenn möglich bereits ein Jahr vor Beginn des gewünschten Studiums. Für Studierende mit einem ausländischen Reifezeugnis gilt die offizielle Zulassungsliste für die Eidgenössischen Technischen Hochschulen und die Universitäten der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS.