Grundsätzliche Informationen
Die Pädagogischen Hochschulen sowie die weiteren Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung haben den Auftrag, genügend und hoch qualifizierte Lehrpersonen für folgende Stufen auszubilden: Vorschulstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik), Logopädie und Psychomotoriktherapie, Unterrichten in Berufsschulen sowie Ausüben und Unterrichten von Sport und Bewegung.
Die Studiengänge an den Pädagogischen Hochschulen werden mit einem Lehrdiplom (für die verschiedenen Schulstufen) sowie einem akademischen Titel (Bachelor, Master) abgeschlossen.
Die Lehrdiplome sind von der EDK anerkannt, sofern sie den Mindestanforderungen gemäss EDK-Anerkennungsreglement für die verschiedenen Schulstufen entsprechen. Ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom berechtigt auf der entsprechenden Schulstufe in der ganzen Schweiz zum Unterrichten. Es besteht jedoch kein Anrecht auf eine Anstellung als Lehrperson. Die akademischen Titel werden von den Hochschulen vergeben und sind in den Bologna-Richtlinien des Fachhochschulrates vom 5. Dezember 2002 geregelt und zertifiziert; sie legen fest, dass die entsprechenden Studiengänge auf dem jeweiligen akademischen Niveau mit einem Bachelor oder Master abgeschlossen werden.
Die Übersicht über die Ausbildungsgänge gibt einen Überblick über die Ausbildungsgänge, welche von den Mitgliederinstitutionen angeboten werden.
Unterrichtssprachen
Die Unterrichtssprache an den Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstituten ist je nach Standort Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch.
- Unterrichtssprache Deutsch: PHBern, PH FHNW, PHTG, PHZ, PHSH, PHSG, PH Zürich, HfH.
- Unterrichtssprache Französisch: IUFE Genève, HEP Lausanne, HEP-BEJUNE.
- Unterrichtssprache Französisch und/oder Deutsch: Da sich die PH FR / HEP FR in einem zweisprachigen Kanton befindet, bietet sie einen Studiengang auf Deutsch und/oder Französisch an. Die PH VS / HEP VS unterhält je eine Abteilung im deutschsprachigen und im französischsprachigen Kantonsteil. Die Studierenden müssen zwei Ausbildungssemester an der anderssprachigen Abteilung absolvieren.
- Unterrichtssprache Italienisch: Die SUPSI-DFA bietet eine Ausbildung auf Italienisch an.
- Unterrichtssprache Deutsch, Italienisch und Romanisch: PHGR.
- Die für die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen zuständige Institution hat drei Standorte in verschiedenen Sprachgebieten: in der Deutschschweiz (Zollikofen), in der Romandie (Lausanne) und im Tessin (Lugano).
Studiendauer
Die Studiendauer hängt von der gewählten Ausbildung ab. Die Ausbildung für die Vorschul- und Primarschulstufe umfasst bei einem Vollzeitstudium 3 Jahre (180 ECTS Kreditpunkte)¹ . Die Ausbildung für die Sekundarstufe I umfasst 270 bis 300 ECTS Kreditpunkte (Master), die je nach Zahl der studierten Fächer im Rahmen einer integrierten oder konsekutiven Ausbildung erlangt werden können.
Die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für die Sekundarstufe II entspricht 60 ECTS Kreditpunkten und setzt eine wissenschaftliche Ausbildung in einem oder zwei Unterrichtsfächern voraus, die mit einem Master oder einem gleichwertigen Diplom abgeschlossen wird. Die Studierenden absolvieren normalerweise zuerst die fachwissenschaftliche Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern und anschliessend die pädagogische Ausbildung für die Sekundarstufe II. Studierende, die nur ein Unterrichtsfach gewählt haben, können sich für eine integrierte pädagogische Ausbildung entscheiden.
Die Ausbildung in Sonderpädagogik entspricht einem Masterstudiengang, wobei die Vertiefungsrichtungen Heilpädagogische Früherziehung oder Schulische Heilpädagogik oder beide angeboten werden können. Die Grundausbildung für beide Vertiefungsrichtungen besteht aus Modulen mit allgemeinen und übergreifenden Inhalten im Umfang von 60 ECTS Kreditpunkten. Die übrigen Ausbildungsanteile sind spezifischen Inhalten je Vertiefungsrichtung gewidmet. Mindestens 40 Kreditpunkte entfallen auf die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die von Dozierenden geleitet werden. Die Praxisausbildung umfasst mindestens 20 Kreditpunkte.
Die Ausbildungen in Logopädie oder Psychomotoriktherapie umfassen 180 ECTS Kreditpunkte, was 3 Jahren Vollzeitstudium entspricht.
¹ Die Universität Genf stellt diesbezüglich eine Ausnahme dar, denn sie bietet seit 1996 eine integrierte Ausbildung an (Vorschulstufe + Primarstufe + Heilpädagogik, 240 ECTS Kreditpunkte), die ein Vollzeitstudium von 4 Jahren bedingt. Seit dem Herbst 2006 führt diese Ausbildung zu einer Maîtrise en enseignement primaire (270 ECTS Kreditpunkte), die für den Berufseinstieg vorausgesetzt wird.
Weiterbildung
Neben der Grundausbildung bieten die Institute der Lehrerinnen- und Lehrerbildung Masters of Advanced Studies, Diplomas of Advanced Studies und Certificates of Advanced Studies an. Nähere Informationen über das Weiterbildungsangebot finden Sie in unserer Broschüre "Studying in Switzerland", auf unserer Website oder auf den Websites der PH.
Zulassungsgesuche und -bedingungen der PH
Um an einer PH studieren zu können, müssen die Studierenden ein Zulassungsgesuch mit einem Bewerbungsdossier an die gewünschte PH richten. Dieses besteht normalerweise aus zwei Teilen:
- Anmeldeformular
- Dokumente, Zeugnisse und Nachweise
Jede PH hat eigene Zulassungsbedingungen. Diese hängen auch vom gewählten Studiengang ab. Daher sollten Sie unbedingt die Website der PH konsultieren, um sich über die jeweiligen Verfahren, Dokumente und Anmeldefristen zu informieren. Diese Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
- PHBern, deutschsprachige Pädagogische Hochschule
- Pädagogische Hochschule Wallis PH VS
- Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz PH FHNW
- Pädagogische Hochschule Graubünden PHGR
- Pädagogische Hochschule Freiburg PH FR
- Universität Freiburg, Departement Erziehungswissenschaften
- Université de Genève, Institut universitaire de formation des enseignants IUFE
- Pädagogische Hochschule Thurgau PHTG
- Haute école pédagogique du Canton de Vaud HEP Vaud
- Dipartimento formazione e apprendimento già Alta Scuola Pedagogica SUPSI-DFA
- Pädagogische Hochschule Zentralschweiz PHZ
- Haute école pédagogique – BEJUNE HEP-BEJUNE
- Pädagogische Hochschule Schaffhausen PHSH
- Pädagogische Hochschule St. Gallen PHSG
- Pädagogische Hochschule Zürich PH Zürich
- Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik ZHSF
- Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich HfH
- Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB
- Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM
Einreiseformalitäten für die Schweiz
Nachdem Sie die Aufnahmebestätigung einer PH erhalten haben, informieren Sie sich bei der Schweizer Botschaft in Ihrem Land über die Einreiseformalitäten für die Schweiz. Sie müssen den Nachweis erbringen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt in der Schweiz verfügen.
Aufenthaltsbewilligung
Nach Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie bei der Fremdenpolizei Ihres Wohnkantons eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dabei müssen Sie folgende Dokumente vorweisen:
- Gültiger Reisepass, eventuell mit Visum
- Aufnahmebestätigung der PH
- Nachweis, dass die finanziellen Mittel für das Studium gesichert sind (Bankausweis oder beglaubigtes Dokument)
- Nachweis der Wohnadresse in der Schweiz
Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Finanzierung des Aufenthalts gesichert ist. Ausserdem muss die Aufenthaltsbewilligung jährlich erneuert werden. Ausländische Studierende dürfen maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten, sofern die Studiendauer in der Schweiz dadurch nicht verlängert wird.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in unserer englischen Broschüre "Studying in Switzerland, Universities of Teacher Education".